Haftungsverzichtserklärung

zum Eisenwadenradmarathon 2020

Mit meiner Anmeldung zum Eisenwadenradmarathon am 08.02.2020 in Hamburg, erkenne ich die Ausschreibungsbedingungen sowie die vom Veranstalter/Ausrichter in der Ausschreibung und Wettkampfbesprechung erlassenen Bestimmungen, wie die Wettkampfordnung, als für mich verbindlich an.

Ich weiß und bin damit einverstanden, dass ich die alleinige Verantwortlichkeit für meine persönlichen Besitzgegenstände und die Sportausrüstung während des Wettkampfs und der damit zusammenhängenden Aktivitäten habe.

Ich sichere hiermit zu, dass ich körperlich gesund bin, für den Wettkampf ausreichend trainiert habe und meine Tauglichkeit zur Teilnahme überprüft habe. Bei Eindruck, dass die notwendige Tauglichkeit nicht besteht, kann durch die Wettkampfleitung entschieden werden, dass ich als Teilnehmer aus dem Wettkampf genommen werde. Ich bin bereits jetzt einverstanden, dass ich während des Wettkampfes medizinisch behandelt werde, falls dies bei Auftreten von Verletzungen, im Falle eines Unfalls und/oder bei Erkrankung im Verlauf des Wettkampfs ratsam sein sollte. Jegliche ärztliche Inanspruchnahme – auch im Rahmen regenerativer Infusionstherapie – ist kostenpflichtig und wird entweder über die Krankenkasse oder privat liquidiert.

Hiermit stelle ich den Veranstalter, den Ausrichter und die Helfer des Veranstalters von sämtlichen Haftungsansprüchen frei. Eingeschlossen sind hierbei sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, sowie sämtliche Ansprüche, die ich oder meine Erben oder sonstige berechtigte Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend machen könnten. Der Veranstalter, der Ausrichter und die Helfer des Veranstalters haften in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit des Veranstalters, des Ausrichters und der Helfer des Veranstalters nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften die zuvor genannten Personen nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weiter stelle ich Veranstalter, Ausrichter und Helfer von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten Schäden in Folge meiner Teilnahme an der Veranstaltung erleiden. Mir ist bekannt, dass die Teilnahme am Eisenwadenradmarathon risikobehaftet ist und Verletzungen bis hin zu tödlichen Unfällen und Eigentumsbeschädigungen nicht ausgeschlossen werden können.

Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten zu Zwecken der Veranstaltungsorganisation sowie der Veröffentlichung von Teilnehmer- und Ergebnislisten elektronisch gespeichert werden und von mir gemachte Fotos in fotomechanischen Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch genutzt werden dürfen.

Ich bin damit einverstanden, dass der Veranstalter sich Änderungen der Ausschreibung oder die Absage der Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Auflagen vorbehält und mir im Fall der Absage die geleistete Anmeldegebühr für zukünftige Veranstaltungen von Triathlon Team Eisenhart gutschreibt. Ansprüche auf Schadensersatz habe ich nicht. Sollte ich an der Veranstaltung nicht teilnehmen
(gleich aus welchem Grund), habe ich keinen Anspruch auf eine Erstattung der Startgebühr. Die Teilnehmer haben den Weisungen des Wettkampfleiters Folge zu leisten. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Begleitpersonen. Mit meiner Teilnahme am Eisenwadenradmarathon erkenne ich den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art an.

Der Veranstalter, der Ausrichter und die Helfer des Veranstalters haften in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit des Veranstalters, des Ausrichters und der Helfer des Veranstalters nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften die zuvor genannten Personen nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der
Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Salvatorische Klausel / Erfüllungsort / Anwendbares Recht

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung bzw. eines Teils einer Bestimmung gilt automatisch durch eine solche Bestimmung ersetzt, die wirksam und gesetzmäßig ist und die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Der Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters.

Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters.

Ich erkläre hiermit, dass ich diese Verzichtserklärung und den Haftungsausschluss sorgfältig und im Einzelnen durchgelesen habe und mit deren Inhalt ausdrücklich einverstanden bin.

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